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» Freie Anwaltswahl ist Ihr gutes Recht! «

Rechtsschutzversicherung

Das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung bietet viele Vorteile. Bei deren Eintritt werden Sie von den Verfahrenskosten freigestellt, so dass Sie ohne Kostendruck Ihre berechtigten Ansprüche durch mich durchsetzen lassen können.

Damit die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, ist es erforderlich, dass dieser der Sachverhalt durch mich mitgeteilt wird und der Streit- bzw. Versicherungsfall dargelegt wird.

Was Sie noch wissen müssen

  • Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung haben Sie freie Anwaltswahl.
  • Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn.
  • Selbstbeteiligungen können Sie durch eine geringe Mehrprämie ausschließen.
  • Volljährige unverheiratete Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden und im elterlichen Haushalt leben, sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, soweit es nicht um Probleme im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen geht.

Hinweise zu den Leistungen der Rechtschutzversicherungen

  • Im Arbeitsrechtsschutz sind alle Streitigkeiten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, d.h. insbesondere Kündigungsstreitigen versichert.

Ulrich Conze
Fachkanzlei für Arbeitsrecht
Bogenstraße 1
47877 Willich

02156 - 495 378
02156 - 495 379
info@conzepp.de

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