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» Jahrelange Unsicherheit ist ungerecht!
Lassen Sie die Befristung durch mich überprüfen! «

Befristung/ Entfristung: Prüfen lassen lohnt sich!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich den letzten Jahren weit mehr als 100 Arbeitsverträge für die betroffenen Arbeitnehmer entfristen können. Dabei bin ich sowohl regional als auch bundesweit für Sie tätig.

Das deutsche Arbeitsrecht sieht unverändert den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses als üblichen Regelfall vor. Tatsächlich ist es aber so, dass immer mehr Arbeitnehmer nur befristete Arbeitsverhältnisse erhalten können.

Die vom Gesetzgeber als Ausnahme vorgesehene Befristung von Arbeitsverträgen entwickelt sich faktisch im Arbeitsleben immer mehr zum Normalfall. Damit verbunden ist regelmäßig Planungsunsicherheit für den Arbeitnehmer über Jahre und Jahrzehnte hinweg. Oft sind hiervon Frauen betroffen. Gerade auch der Öffentliche Dienst ist „Weltmeister" bei Abschluss von Befristungen.

Egal, ob Sie bei einem privaten Arbeitgeber oder in einer öffentlichen Behörde arbeiten: Die Erfolgsaussichten für Klagen auf Entfristung von Arbeitsverhältnissen sind sehr gut!

Es ist immer wieder ein gutes Gefühl, einen Arbeitnehmer aus jahrelanger Abhängigkeit in der Befristung in ein entfristetes, sicheres Arbeitsverhältnis gebracht zu haben. Ich bin gerne bereit, auch Ihren Anspruch auf Entfristung durchzusetzen!

Bei Befristungen mit Sachgrund ist Wirksamkeit nur gegeben, wenn die im Gesetz vorgegebenen Sachgründe, insbesondere vorübergehender Bedarf oder Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, gegeben sind.

Abgestellt wird hierbei jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Befristung. Zu diesem Zeitpunkt muss eine Prognose zu dem Ergebnis führen, dass zum vorgesehenen Befristungsende der Arbeitsbedarf wegfällt.

Die von Arbeitgebern insoweit regelmäßig pauschal und wenig substantiell gemachten Ausführungen führen in den meisten Fällen zur Entfristung des Arbeitsverhältnisses, erst recht, wenn das befristete Arbeitsverhältnis durch Kettenarbeitsverträge schon über lange Jahre hinweg besteht. Je länger bzw. häufiger Befristungen abgeschlossen werden, desto strenger ist der Prüfungsmaßstab.

Auch der Vertretungsbedarf ist oft eine Behauptung ohne Substanz.

Tipp

Zögern Sie bei Vorliegen einer Befristung nicht mit der Prüfung der Wirksamkeit. Die Erfolgsaussichten für die Entfristung befristeter Arbeitsverträge sind ausgesprochen gut. Schildern Sie mir Ihren Fall und ich helfe Ihnen gerne weiter!

Ulrich Conze

Haben Sie Fragen zum Thema Befristung/ Entfristung?
Ich bin für Sie da und unterstütze Sie gerne.

Ulrich Conze, Fachanwalt

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Ulrich Conze
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