Abmahnung: Der Schuss vor den Bug...
Die Abmahnung ist das, was man im Fußball unter einer „gelben Karte" versteht.
Die Abmahnung ist jedoch keine Tatsachenentscheidung, sondern voll rechtlich überprüfbar. Dies ist auch regelmäßig dringend geboten, da Abmahnungen der Vorbereitung einer späteren verhaltensbedingten ggf. auch fristlosen Kündigung dienen.
Abmahnungen sind oft bereits aus formalen aber auch aus inhaltlichen Gründen unwirksam.
Abmahnungen sind regelmäßig unwirksam wenn
- Nicht beweisbare Vertragsverstöße behauptet werden.
- Bloße Ermahnungen als Abmahnungen dargestellt werden.
- Das abgemahnte Verhalten nur pauschal ohne konkreten Sachverhalt vorgeworfen wird.
- Als mögliche Konsequenz der Abmahnung keine Kündigung angedroht wird.
Oft ist eine Kündigung auch unwirksam, da die vorangegangene Abmahnung nur für den Wiederholungsfall Kündigung avisierte, jedoch tatsächlich unterschiedliche Vertragsverstöße vorgeworfen werden.
Trifft bereits der vorgeworfene Inhalt der Abmahnung nicht zu, ist auch dies vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte durchzusetzen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich langjährige Erfahrung mit Abmahnungen. Schildern Sie mir einfach Ihren Fall. Ich berate Sie gerne weiter!

Haben Sie Fragen zum Thema Abmahnung?
Ich bin für Sie da und unterstütze Sie gerne.
Ulrich Conze, Fachanwalt
Ulrich Conze
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