Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben. Die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß der Fachanwaltsordnung verliehen.
Voraussetzung für den Fachanwaltstitel ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen. Insoweit sind regelmäßig schriftliche Prüfungen sowie eine Vielzahl von praktischen Fallnachweisen erforderlich. Ferner muss der Fachanwalt seine laufende Fortbildung als Fachanwalt jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Ich freue mich, Sie im Arbeitsrecht als Fachanwalt mit meiner besonderen Kompetenz und langjährigen Erfahrung vertreten zu dürfen.